AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen BestCom Media

1. Vertragsgegenstand/Geltungsbereich
1.1. Die Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (Verlag) führt unter der Marke BestCom Media für den Kunden Corporate-Publishing und Agentur-Dienstleistungen jeglicher Art aus. Hierzu gehören etwa die Erstellung von Kommunikationsstrategien und Kreationskonzepten und deren Umsetzung/Präsentation inklusive inhaltlicher Gestaltung und technischer Produktion von Corporate-Publishing-Produkten (z.B. Bücher, Kundenzeitschriften, Supplements, Broschüren, Flyer, Poster, Newsletter, Anzeigen, Geschäftspapiere, POS-Materialien sowie Messe- und Eventausstattung in jeglicher medialer Form, d. h. als Printprodukte und/oder digitale Off- und/oder Online- und Mobile-Produkte) im Folgenden zusammenfassend Produkt genannt.
1.2. Dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags zugrunde.

2. Vertragsschluss
2.1. Der Verlag übersendet dem Kunden ein schriftliches Angebot. Der Auftrag gilt als wie im Angebot erteilt, wenn der Kunde das Angebot annimmt.
2.2. Das schriftliche Angebot des Verlags bestimmt Art und Umfang der vom Verlag zu erbringenden Leistung. Von dem Angebot abweichende Bestimmungen seitens des Kunden gelten nur, wenn sie vom Verlag ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2.3. Sofern erforderlich, ist der Verlag berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistung Aufträge an Dritte zu vergeben.

3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
3.1. Der konkrete Leistungsumfang des Verlags, die (Mitwirkungs-)Leistungen des Kunden und der Zeit- und Produktionsplan für das Produkt, in dem die vorgesehenen Produktions- und Korrekturphasen sowie Lieferfristen niedergelegt sind, werden in dem Angebot des Verlags festgelegt.
3.2. Der Kunde wird den Verlag bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen nach besten Kräften unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige und umfassende Zurverfügungstellung von aus der Sphäre des Kunden stammenden Inhalten und Informationen wie Bild- und Textmaterial sowie von Produkten des
Kunden (im Folgenden Informationen genannt). Diese Mitwirkungshandlungen des Kunden erfolgen auf seine eigenen Kosten. Der Kunde ist für die Qualität der von ihm zur Verfügung gestellten (Druck-)Unterlagen und elektronische Dokumenten selbst verantwortlich.
3.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig bzw. unvollständig nach und ist dadurch die Erstellung des Produkts gefährdet, so weist der Verlag den Kunden hierauf hin und setzt ihm eine angemessene Frist, innerhalb derer die Mitwirkung zu erfolgen hat. Der Kunde wird dann innerhalb der Frist die konkret bezeichnete Mitwirkungshandlung bewirken oder etwaige Hinderungsgründe schriftlich mitteilen. Jegliche hieraus resultierende schuldhafte Zeitverzögerung bei der Erstellung des Produkts, Qualitätsverluste oder sonstige hieraus resultierende Mängel des Produkts und zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
3.4. Für die Richtigkeit alle von ihm übergebenen Informationen oder übertragenen Daten ist der Kunde allein verantwortlich.
Soweit im Rahmen der vertragsgemäßen Leistungen eine Benutzung, Veränderung oder sonstige Bearbeitung
von urheberrechtlich oder sonst wie rechtlich geschützten Inhalten erfolgt, welche vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, garantiert der Kunde, dass ihm sämtliche erforderlichen Rechte daran uneingeschränkt zustehen. Der Kunde sichert zu, dass von ihm gelieferte Informationen und Daten nicht gegen gültige Gesetze oder behördliche Anordnungen verstoßen und verpflichtet sich, den Verlag bei bekanntwerden von eventuellen Rechtsverstößen hinzuweisen. Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen behält sich der Verlag vor, die Veröffentlichung zurückzuweisen. Der Kunde wird den Verlag von
sämtlichen Ansprüchen, die im Falle von Rechtsverstößen entgegen der vorstehenden Erklärung gegen den Verlag geltend gemacht werden, freistellen; hierzu gehört auch die Übernahme der notwendigen Kosten für Rechtsberatung  und Rechtsverteidigung.
3.5. Die Vertragsparteien benennen für das gemeinsame Produkt jeweils einen Projektverantwortlichen.

4. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
4.1. Änderungswünschen des Kunden und zusätzlichen gewünschten Leistungen, die im Ursprungsangebot nicht berücksichtigt sind, wird seitens des Verlags Rechnung getragen, soweit dies in Bezug auf den Produktionsablauf
noch möglich ist. Hierdurch entstehende Kosten sind vom Kunden zu tragen.
4.2. Wünscht der Kunde mehr Korrekturphasen als im Zeit- und Produktionsplan vorgesehen, wird der Verlag den
zusätzlich entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
4.3. Änderung und/oder Zusatzleistungen, die vom Kunden gewünscht wurden, können zu Fristüberschreitungen
und/oder zur Verschiebung des Erscheinungstermins führen. Dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

5. Lieferung und Lieferzeit
5.1. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle für die vertragsgerechte Lieferung erforderlichen, durch den Kunden einzuholenden Genehmigungen, vom Kunden zu liefernde Unterlagen, Informationen, Freigaben, zu erbringende Leistungen und sonstige Mitwirkungspflichten des Kunden und dessen Zahlungsverpflichtung rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um die Zeit, die die Lieferung durch die fehlende/verspätete Mitwirkungspflicht des Kunden verzögert wurde. Dies gilt entsprechend, wenn ein Dritter (Zulieferer) nicht ordnungsgemäß liefert.
5.2. Falls der Kunde Fristüberschreitungen schuldhaft verursacht, werden dem Kunden sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. zusätzliche Personalkosten, Kurierkosten etc.) berechnet.
5.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung vom Verlag abgesendet wurde oder Versandbereitschaft besteht und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.
5.4. Die Lieferung sämtlicher Informationen, Materialien oder Produkte sowie die Übermittlung von Daten, Programmen oder Web-Inhalten von und zum Verlag erfolgt ausschließlich auf die Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

6. Abnahme
6.1. Nach Text- und Layoutfreigabe durch den Kunden erhält dieser auf ausdrücklichen Wunsch vor Drucklegung die druckfertigen PDFs zur Imprimatur vorgelegt.
6.2. Das fertige Produkt hat der Kunde unverzüglich zu überprüfen und schriftlich die Abnahme zu erklären, sofern er keine Mängel bei der Überprüfung feststellt.
6.3. Erklärt sich der Kunde nach Zugang der druckfertigen PDFs bzw. des fertigen Produkts gegenüber dem Verlag nicht binnen 5 (fünf) Werktagen schriftlich, so gilt seine Freigabe/Abnahme als erteilt.

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt
7.1. Der Verlag rechnet seine vertraglichen Leistungen auf der Grundlage des jeweilig abgegebenen Angebots ab. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung sowie exklusive etwaiger Versandkosten.
7.2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen mit Eingang beim Kunden binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Zahlt der Kunde binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
7.3. Hat der Kunde einem Angebot zugestimmt, so ist der Verlag berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen Teilrechnungen (Konzeptionsphase, Grafikarbeiten, Fotoarbeiten etc.) zu stellen.
7.4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verlag berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.
7.5. Gegenüber Ansprüchen des Verlags kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung von dem Verlag schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.6. Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der Anspruch des Verlags und der Anspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und der Anspruch des Kunden schriftlich von dem Verlag anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.7. Das gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verlags.

8. Gewährleistung
8.1. Reklamationen müssen vom Kunden bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von einer Woche ab  Empfang des Produkts geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel muss der Kunde spätestens ein Jahr nach der Lieferung reklamieren.
8.2. Bei etwaigen Mängeln des Produkts trotz rechtzeitiger Lieferung einwandfreier Druckunterlagen und rechtzeitiger Reklamation wird der Verlag im Wege der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung Abhilfe leisten. Erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern.

9. Haftung
9.1. Eine Haftung des Verlags – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verlags zurückzuführen ist.
9.2. Haftet der Verlag für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht), ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Verlag bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Haftet der Verlag gemäß Ziffer 9.1. für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Organe oder leitende Angestellte des Verlags sind, ist die Haftung in der gleichen Weise begrenzt.
9.3. Der Verlag haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen oder leitenden Angestellten des Verlags zurückzuführen sind.
9.4. Eine Haftung des Verlags ist ausgeschlossen, wenn der Verlag seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann, weil ein Dritter (Zulieferer) nicht ordnungsgemäß liefert.
9.5. Der Ausschluss oder die Begrenzung von Ansprüchen gemäß den vorstehenden Ziffern gilt auch für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte des Verlags.
9.6. Eine Haftung des Verlags wegen Personenschäden, Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Regelungen des 9.1. – 9.5. unberührt.

10. Nutzungsrechte
10.1. Der Kunde ist berechtigt, das fertig hergestellte Produkt in seiner Gesamtheit selbst oder durch Dritte in dem jeweils laut Angebot bestimmten Gebiet/Zielgruppe, Zeitraum, Anzahl und Vertriebskanal zu verbreiten oder im Falle eines Online-Produkts öffentlich zugänglich zu machen. Darüber hinaus werden dem Kunden keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte an dem Produkt eingeräumt. Insbesondere ist ein veränderter oder unveränderter Nachdruck des Produkts durch den Kunden selbst oder Dritte nicht gestattet. Weitergehende Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Verlags; dies gilt insbesondere für jede Form der Bearbeitung des Produkts oder für Teile hiervon. Eine auszugsweise Nutzung des Produkts, insbesondere einzelner Fotos, Bildelemente, grafischer Elemente und Texte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verlags unzulässig. Dies gilt ausdrücklich nicht für die vom Kunden selbst gelieferten Informationen.
10.2. Eine Unterlizenzierung des Produkts an Dritte oder Weiterübertragung der nach Ziffer 10.1. eingeräumten
Nutzungsrechte durch den Kunden ist nicht gestattet.
10.3. Der Verlag ist ausdrücklich dazu berechtigt, konzeptionelle, strukturelle, grafische und inhaltliche Elemente des Produkts ganz oder in Teilen in anderen Corporate-Publishing-Produkten oder verlagseigenen Produkten zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich nicht für die vom Kunden selbst gelieferten Informationen.
10.4. Der Verlag verpflichtet sich, die Nutzungsrechte an den von ihm selbst zu beschaffenden Inhalte und zu erbringenden Leistungen für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck auf eigene Kosten zu beschaffen. Dies umfasst insbesondere Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte sowie – soweit erforderlich – das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung.
10.5. Bei Teilnahme des Verlags an einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Ausschreibung und/oder Präsentation (Pitch) bleibt die Idee und Konzeption geistiges Eigentum des Verlags. Dem Veranstalter werden durch die Teilnahme keine Nutzungsrechte eingeräumt.
10.6. Die Übertragung der Nutzungsrechte an den von dem Verlag erbrachten Leistungen steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Entrichtung der vereinbarten Vergütung.
10.7. Webseiten: Der Kunde erhält für Webseiten ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares,  zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Web-Inhalten (HTML-Dokumente inkl. aller Bestandteile, wie z. B. Text, Grafik, Programme etc. oder sonstige Inhalte wie Flash, Java, PHP etc.). Dieses Nutzungsrecht umfasst den Upload auf den Server und den Betrieb der Website. Im Übrigen ist der Kunde nur zu der Nutzung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des § 69 d Abs. 1, 2, 3 und des § 69 e UrhG berechtigt.
10.7.1. Die Web-Inhalte dürfen nicht gleichzeitig auf verschiedenen CPU-Einheiten, insbesondere nicht auf verschiedenen Servern, gespeichert sein, wobei die Aufteilung von Teilen der Web-Inhalte auf verschiedenen CPU-Einheiten bzw. Servern zulässig ist, soweit jeder Teil nur einmal abläuft. Eine parallele Verwendung auf einer weiteren Einheit bzw. einem weiteren Server ist nur gegen eine zusätzliche, von den Parteien zu vereinbarende Vergütung zulässig.
10.7.2. Zu einer darüber hinausgehenden Vervielfältigung ist der Kunde nicht berechtigt.
10.7.3. Eine Unterlizenzierung an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde darf die Web-Inhalte auf Dauer an Dritte zur öffentlichen Zugänglichmachung auf deren Webservern überlassen, soweit sich der Dritte mit der Weitergeltung der Vereinbarungen dieses Vertrages auch dem Verlag gegenüber einverstanden erklärt. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem Dritten sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherungskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Web-Inhalte. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde die Web- Inhalte dem Dritten auf Zeit überlässt (Miete, Leasing, Leihe). In diesem Fall steht dem Kunden kein Recht zur eigenen Nutzung der Web-Inhalte für die Zeit der Überlassung an den Dritten zu.
10.7.4. Der Kunde darf die Web-Inhalte Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die vertraglichen Vereinbarungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Kunden. Der Kunde ist im Fall der Weiterveräußerung der Web- Inhalte außerdem verpflichtet, dem Verlag den Namen und die vollständige Anschrift des Käufers schriftlich mitzuteilen.
10.7.5. Soweit Gegenstand des Vertrags die Pflege der Web-Inhalte ist, überträgt der Verlag dem Kunden entsprechend den vorstehenden Regelungen die Rechte zur Nutzung der Arbeitsergebnisse der vertragsgemäßen Pflegearbeiten in gleichem Umfang. Eine weitergehende Verwertung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

11. Nennungsrecht
Soweit nicht einzelvertraglich ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, ist der Verlag in dem Produkt des Kunden im Impressum wie folgt zu nennen: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, BestCom Media, Abraham Lincoln Str. 46, 65189 Wiesbaden.


12. Aufbewahrungsfrist
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen und elektronische Dokumente
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie zurückzugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Nach Fristablauf steht der Vertragspartei das Recht zu, die ihr übergebenen Unterlagen mangels Herausgabeverlangen auf eigene Kosten zu vernichten. Der Lauf der Frist beginnt mit der letzten Verwendung der Unterlagen. Ein derartiges berechtigtes Interesse kann beispielsweise die andauernde Teilnahme des Verlags an einer unentgeltlichen Ausschreibung und/oder Präsentation (Pitch) entsprechend Ziffer 10.5. sein.

13. Vertragslaufzeit
13.1. Die Vertragslaufzeit endet mit beidseitiger Erfüllung, sofern im Zeit- und Produktionsplan für das Produkt keine abweichende Regelung zur Vertragslaufzeit getroffen ist.
13.2. Soweit Gegenstand des Vertrags wiederkehrende Leistungen wie z. B. die Pflege der Web-Inhalte sind, wird der Vertrag – vorbehaltlich einer abweichenden Bestimmung im Zeit- und Produktionsplan – für die Laufzeit von einem Jahr geschlossen. Maßgebend für den Beginn der Vertragslaufzeit ist hier das Datum der Angebotsbestätigung durch den Kunden. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode unter Wahrung des Schriftformerfordernisses kündigt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund i. d. S. gelten insbesondere anhaltender und wiederholter Zahlungsverzug.
13.3. Im Falle einer vorzeitigen, vom Verlag nicht zu vertretenden Vertragsbeendigung bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die gesamte Dauer der Restlaufzeit des Vertrags verpflichtet, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern die Parteien im Einzelfall keinen höheren oder geringeren Anteil an
ersparten Aufwendungen nachweisen, wird dieser mit 30 Prozent der vereinbarten Vergütung für die vom Verlag
noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

14. Adressdaten
14.1. Stellt der Kunde dem Verlag zur Verbreitung des Produkts Adressdaten zur Verfügung, so ist der Verlag berechtigt, diese zur ausschließlichen Nutzung für den Kunden in seine Systeme einzuspielen, zu speichern und für den Versand aufzubereiten. Dabei stellt der Verlag sicher, dass die Daten ausschließlich für das Produkt des Kunden verwendet werden und ein Zugriff Dritter (mit Ausnahme technischer Dienstleister des Verlags) auf die Daten ausgeschlossen wird.
14.2. Die Verarbeitung oder sonstige Nutzung jedweder Daten nimmt der Verlag für den Kunden im Wege der Auftragsdatenverarbeitung i. S. d. § 11 Bundesdatenschutzgesetz vor. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Erhebung und Nutzung der Adressdaten selbst verantwortlich. Der Kunde garantiert die rechtmäßige Erhebung, Speicherung, Weitergabe und Verwendung der Adressdaten, v. a. im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz und den Vorschriften des Wettbewerbsrechts zum Schutz der Adressinhaber. Der Kunde ist verpflichtet, den Verlag von Widersprüchen über die Nutzung von Adressdaten seitens einzelner Adressaten umgehend zu unterrichten. Der Kunde wird den Verlag von sämtlichen Ansprüchen, die im Falle von Rechtsverstößen entgegen der vorstehenden Erklärung gegen den Verlag geltend gemacht werden, freistellen; hierzu gehört auch die Übernahme der notwendig Kosten für Rechtsberatung und -verteidigung.
14.3. Inhaltliche Änderungen und eine Pflege der Adressdaten werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vorgenommen. Auf Wunsch des Kunden werden die Adressdaten nach Beendigung des Projektes gelöscht. Ziffer 4.4. gilt entsprechend.

15. Schlussbestimmungen
15.1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform, wobei auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefax dieser Schriftform entspricht. Das
Gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
15.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam und/oder undurchsetzbar, so
bleibt die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Unwirksame und/oder undurchsetzbare
Bestimmungen werden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine wirksame und durchsetzbare
Bestimmung ersetzt, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien dem gewünschten
wirtschaftlichen Zweck am ehesten zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken
in dieser Vereinbarung.
15.3. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags, derzeit Wiesbaden, soweit eine
Vereinbarung hierüber gesetzlich zulässig ist.